Das Impressum
Publikationen, die nicht rein privaten und familiären Charakter haben, müssen ein Impressum haben – das regeln die Landespressegesetze. Das Bundesjustizministerium hat dazu einen Leitfaden ins Netz gestellt. Wikipedia schreibt: Ein Impressum (lat. impressum „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder Redaktion enthält, vor allem…
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